LOGOPÄDIE
JULIA KERBL

Der Weg zur Logopädie
1
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie ein Mail, um einen Ersttermin zu vereinbaren.
2
Verordnung
Vor dem Ersttermin benötigen Sie eine Verordnung von einem/einer FachärztIn (z.B. Kinder- und JugendfachärztIn, HNO-ÄrztIn, ZahnärztIn).
Auf der Verordnung ist eine Diagnose und „10x logopädische Therapie à 60 Min.“ vermerkt.
3
Chefärztliche Bewilligung
Am besten die Verordnung vor dem Ersttermin chefärztlich von Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen.
4
Logopädie
Ersttermin: Anamnese und Diagnostik, sowie die Abstimmung von weiteren Terminen
Logopädische Einheiten: beinhalten Therapie sowie Vor- und Nachbereitungszeit
Absageregelung: Vereinbarte Einheiten sind 24h vor Beginn des Termines abzusagen. Anderenfalls wird die Einheit in Rechnung gestellt. Absagen bitte schriftlich per SMS oder E-Mail.
5
Refundierung der Kosten
Ich bin Wahllogopädin und stelle Ihnen für die bezahlten Einheiten Honorarnoten aus. Diese können Sie nach der Therapie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teil der Kosten rückerstattet. Private Zusatzversicherungen übernehmen häufig die restlichen Kosten.
